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Aktionsfondsjury
Aktionsfondsjury, Febr. 2009; Foto: Elvira Möller

Der Quartiersfonds 1 (bis 2006 "Aktionsfonds") ist ein Geldtopf, der für kleinere Projekte und Aktivitäten bis 1.000 € zur Verfügung steht. Für 2010 stellt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 15.000 € für Aktionen und Ideen für den Kiez bereit. Über die Vergabe dieser Mittel entscheidet eine Jury, die sich aus Bewohnern und Akteuren des Körnerkiezes zusammensetzt.

Die Anträge können im Quartiersbüro Körnerpark eingereicht werden. Hier werden die Antragsteller über Förderfähigkeit und Projektabwicklung beraten. Dann bleibt es für die Antragsteller spannend bis zur darauf folgenden Jurysitzung, in der sie ihre Projekte der Jury persönlich vorstellen. Die Jurymitglieder können sich so ein Bild von der geplanten Aktion und deren Wirkung auf die Bewohner und ihren Kiez machen und eine fundierte Entscheidung treffen.

Die Jury trifft sich jeden Monat im Quartiersbüro, Emser Straße 15. Wer sich für eine aktive Mitarbeit in der Jury interessiert, kann sich im Quartiersbüro melden.

A. Tag / April 2010; Foto: E. Möller


Information
zur Vergabe von Mitteln aus dem Quartiersfonds I
des Quartiersmanagements Körnerpark

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung stellt dem Quartiersmanagement Körnerpark einen Quartiersfonds 1 in Höhe von 15.000 € für das Jahr 2010 zur Verfügung. Die Mittel sollen eingesetzt werden, um Bewohnerinnen und Bewohner bei der Umsetzung von kurzfristigen, schnell sichtbaren Maßnahmen zu unterstützen, die insbesondere auf die Förderung von Bewohneraktivierung und Beteiligung ausgerichtet sind. Der Einsatz des Quartiersfonds 1 soll dazu dienen, das ehrenamtliche Engagement von Bewohnern und anderen Akteuren im Stadtteil zu unterstützen und zu befördern.

Das Quartiersmanagement informiert die Öffentlichkeit im Stadtteil in regelmäßigen Abständen über die zur Verfügung stehenden Mittel und berät diejenigen, deren Ideen und Projekte förderungswürdig sind, bei der Mittelbeantragung.

Zweckbindung des Quartiersfonds 1

Die mit den Mitteln aus dem Quartiersfonds 1 zu unterstützenden Maßnahmen und Aktionen müssen entsprechend ihrer Zweckbindung den im Folgenden aufgeführten Kriterien entsprechen:

  • Nutzen für die Gemeinschaft / Nachbarschaft

  • Förderung der Aktivierung von Bewohnern und Bewohnerinnen

  • Förderung der Eigenverantwortung und Selbsthilfe

  • Stärkung nachbarschaftlicher Kontakte

  • Belebung der Stadtteilkultur

Antragsverfahren

Antragsberechtigt sind alle Bewohnerinnen und Bewohner sowie andere Kiezakteure. Aus den Mitteln des QF 1 können Projekte mit einem Volumen von max. 1000 € beantragt, bewilligt und gefördert werden.

Die Beantragung von Mitteln hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Hierfür stellt das Quartiersmanagement den an einer Antragstellung Interessierten ein entsprechendes Formular zur Verfügung, in dem die erforderlichen Angaben aufgeführt sind.

Anträge zur Mittelbewilligung sind an das Quartiersbüro Körnerpark, Emser Straße 15 zu richten, wo die Mitarbeiter des Teams die Antragsteller nach Terminvereinbarung gern beraten und bei der Umsetzung ihres Projektes begleiten und unterstützen.

Antragsbearbeitung

Anträge, die bis ca. 14 Tage vor der darauf folgenden Jurysitzung im Quartiersmanagement eingereicht wurden, werden der Jury vorgestellt. Über die Bewilligung der beantragten Mittel entscheidet die Jury als Vergabegremium, das aus 7 Mitgliedern besteht und in der Regel am 1. Mittwoch eines Monats über die eingegangenen Anträge diskutiert und entschieden. Die Antragsteller stellen ihre Anträge persönlich der Jury vor.

Mittelgewährung und Abrechnung

Beratung, Abrechnung und Verwaltung des Quartiersfonds 1 obliegen dem Team des Quartiersmanagements Körnerpark.

Modus und Bedingungen der Auszahlung werden durch eine zwischen dem Quartiersmanagement und dem Antragsteller vor Projektbeginn abzuschließende Vereinbarung geregelt.

Spätestens 4 Wochen nach Abschluss des Projektes ist dem Quartiersmanagement ein Nachweis über die Verwendung der Mittel aus dem Quartiersfonds 1 beizubringen, wobei sämtliche Einzelpositionen der beantragten Fördermittel analog dem eingereichten Antrag einzeln per Rechnungen nachgewiesen und in einem zahlenmäßigen Nachweis aufgelistet werden müssen. Der Abrechnung beizufügen ist außerdem ein kurzer Bericht (max. 1 DIN A4-Seite) und ein Foto über das durchgeführte Projekt.

Sie können den Antrag hier als Excel Datei (24,5 Kb) herunterladen, ebenso ein Merkblatt (69,5 Kb) für Antragsteller des Quartiersfonds 1 und 2.

Im Downloadbereicht der PSS (Programmservicestelle) finden Sie auch darüber hinausgehend unter http://www.pss-berlin.eu/content/e3743/e3744/index_ger.html das Formular für den Zahlungsmäßigen Nachweis als Letztempfänger.

Quartiersmanagement Körnerpark
April 2010

 
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